RRZE-Kundenportal Rückgabe: Keine kostenpflichtige Verlängerung, weil die Lizenz (technisch) noch läuft?
Situation aus Sicht der Hochschuleinrichtung
Wir benötigen die XYZ-Lizenz nicht mehr und möchten diese zurückgeben. Die Benutzerin/Der Benutzer der Einzelplatz-Lizenz meint, dass die Softwareinfo anzeigt, die Lizenz laufe noch 8 Monate. Das reicht völlig, da die Lizenz nicht länger benötigt wird.
Lösung
Die Hochschuleinrichtung muss den Nutzungsvertrag mit der gewünschten Dauer verlängern. Rückgabe kann erst erfolgen, wenn die Software tatsächlich nicht mehr genutzt wird.
Zur Erklärung
Es ist zu unterscheiden zwischen der Laufzeit des Nutzungsvertrags mit dem RRZE und der technischen Laufzeit der Software. Die technische Laufzeit der Software ist über den Lizenzvertrag des RRZEs mit dem Softwareanbieter bestimmt und wird allen Benutzerinnen und Benutzern im Lizenzbereich gleich angezeigt.
Der Nutzungsvertrag der Hochschuleinrichtung mit dem RRZE muss über die tatsächliche Nutzungsdauer abgeschlossen werden.