Was muss ich tun, wenn ich bisher privat eine Zoom-Lizenz hatte und jetzt auf die FAU-Lizenz umsteigen möchte?

Versuchen Sie bitte zunächst, sich mit ihrem Zoom-Konto via SSO bei fau.zoom.us anzumelden. Nur wenn es dabei zu Problemen kommt müssen Sie etwas unternehmen:
Wenn Ihre privat beschaffte Zoom-Lizenz noch gültig ist, wenden Sie sich bitte direkt an den Zoom-Support und bitten Sie diesen um eine Zusammenführung der beiden Accounts.
Wenn ihre privat beschaffte Zoom-Lizenz nicht mehr gültig ist, gehen Sie bitte wie folgt vor:
  • Nehmen Sie in Ihrem IDM-Konto die Pseudonymisierung Ihres Zoom-Accounts vor (s. https://www.anleitungen.rrze.fau.de/multimedia/zoom/faq/). Achtung: Damit stimmen Sie auch der Löschung aller ihrer bisherigen ZOOM-Einstellungen und Daten (Zoom-Gruppen, usw.) zu.
  • Danach sollten Sie in der Lage sein, sich auf der Seite fau.zoom.us auch ein neues ZOOM-Konto innerhalb der FAU einzurichten.

Wie erhalte ich eine Zoom-Lizenz für Webinare und für Meetings mit mehr als 300 Teilnehmern?

Für die Veranstaltung von Meetings mit bis zu 300 Personen ist keine separate Lizenz notwendig.

Nur für die Veranstaltung von großen Meetings (>300 Teilnehmer) oder Webinaren mit mehr als 300 Teilnehmern, sowie generell für Webinare (hier finden Sie weitere Informationen zum Unterschied zwischen einem Webinar und einem Meeting) sind entsprechende Lizenzen notwendig. Die FAU hat davon eine begrenzte Anzahl beschafft und teilt Lizenzen nach Bedarf zu.

Wenn eine der o. g. Sonderfunktionen benötigt wird, rufen Sie bitte das IdM-Portal auf und wählen Sie unter „Anfragen/Aufgaben“ in der Sektion „Dienstleistungen“ den Punkt „Beantragung von FAU Zoom-Optionen“ .

Wo finde ich Telefon-Einwahlnummern außerhalb der USA?

Auf der Seite https://fau.zoom.us/zoomconference listet Zoom auf, welche Einwahlnummern aus welchem Land genutzt werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Einwahlnummern zwar aussehen wie reguläre Festnetznummern, aber nicht zwangsweise kostenlos im Rahmen von Festnetz-Flat-Tarifen nutzbar sind. Die FAU kann Ihnen dazu leider keine näheren Angaben machen, da das sowohl von Ihrem Telefontarif, als auch von den Einstellungen, die die Firma Zoom vornimmt abhängen kann.

Welche Add-Ons können in Zoom genutzt werden?

Aktuell wird die Installation *jeder* Drittanbieter-Software in Zoom unterbunden. Das hat folgende Gründe:

  • Unser Fokus liegt darauf,  das System mit seinen Basisfunktionen möglichst zuverlässig bereitzustellen und FAU-weit nutzbar zu machen.
  • Jedes Add-On kann die Wartbarkeit und Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems für einzelne oder alle beeinträchtigen.
  • Add-Ons tauschen üblicherweise Daten mit Zoom aus, was eine aufwendige Überprüfung (und regelmäßige Anpassung) der Implikationen auf den Datenschutz bedeuten würde. Auch separate Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung könnten notwendig werden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das RRZE diesen Mehraufwand nicht leisten kann, wenn der Nutzen für alle Anwender im System dies nicht ausdrücklich rechtfertigt.

Wie führe ich einen vorhandenen ZOOM-Account mit dem IdM-Account der FAU zusammen?

Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie einen bereits vorhandenen ZOOM-Account, den Sie mit der @fau.de E-Mail-Adresse direkt bei ZOOM registriert haben, mit einem IdM-Account der FAU zusammenführen.

Wie melde ich mich am Zoom Client an?

Um sich am Zoom Client anzumelden, lesen Sie bitte folgende Anleitung.

Wie kann ich Zoom ohne meinen Klarnamen nutzen (Möglichkeit zur pseudonymisierten Nutzung)

Für eine pseudonymisierte Nutzung kann über das IdM-Portal der FAU eine Anmeldung ohne Übermittlung von Name und E-Mail-Adresse an Zoom festgelegt werden.

Loggen Sie sich dazu bitte unter https://www.idm.fau.de/ mit Ihrer IdM-Kennung ein und wählen Sie unter „Self-Service“ den Menüpunkt „Einstellungen und Anträge“ und dort den Punkt „Allgemeine Einstellungen“ aus. Dort können Sie die Pseudonymisierung aktivieren. Bitte beachten Sie, dass die Umstellung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und bei der Aktivierung der Pseudonymisierung alle ggf. bei Zoom gespeicherten Benutzerdaten unwiderruflich gelöscht werden.

Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, die Pseudonymisierung wieder rückgängig zu machen, können Sie das an gleicher Stelle (s. o.) tun.

Bitte beachten Sie, dass manche Funktionen von Zoom mit einer pseudonymisierten Kennung nicht oder nur eingeschränkt funktionieren. Dazu zählt u. a.:

    • Wenn bei einem Zoom-Meeting oder Webinar vom Host die Option „Nur berechtigte Benutzer können teilnehmen“ gesetzt ist, sollte die Unteroption „FAU Zoom Konten“ gesetzt werden. So können auch pseudonymisierte Nutzer und Gäste der FAU ohne fau.de-Mailadresse teilnehmen.
    • Pseudonymisierte Nutzer können keine E-Mails von Zoom empfangen, da ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse nicht zustellbar ist.

Welche Nutzungsarten von Zoom gibt es?

Zoom-Meetings für:

  • Vorlesungen, Seminare, Tutorien und Übungen
  • Arbeits- oder Gruppenmeetings
  • Online-Tagungen und -Konferenzen

mit

  • bis zu 300 Teilnehmern in einem Raum (für größere Meetings muss eine Zusatzlizenz beantragt werden)
  • Audio + Video + Chat + Bildschirmfreigabe
  • Breakout Rooms für Gruppenarbeit


Zoom-Webinar für:

  • Vorlesungen und Seminare
  • Online-Konferenzen

mit

  • bis zu 500 oder 1000 Zuschauern
  • Audio + Video + Chat + Bildschirmfreigabe


Wofür verwende ich Zoom?

Zoom eignet sich zur Durchführung von Videokonferenzen, für Online-Seminare sowie für Live-Online-Vorlesungen.

Zoom kann sowohl im Browser als auch als Client genutzt werden. Beide Varianten sind auf größere Teilnehmerzahlen ausgerichtet. Somit eignet sich Zoom vor allem für große Besprechungen, auch mit FAU-Externen, und digitale Vorlesungen.

Eine Entscheidungshilfe welche Software für welchen Anwendungszweck in Frage kommt, finden Sie unter https://www.rrze.fau.de/medien-entwicklung/mmz/audio-und-videokonferenzen/entscheidungshilfe/.

In der Standardlizenz sind bis zu 300 Personen inkludiert. Lizenzen für größere Gruppen sind auf Anfrage verfügbar (s. FAQ zum Thema „Webinar“).

Welche Hardware wird zur Durchführung von Videokonferenzen benötigt?

Sie benötigen ein (gutes) Mikrofon, Kopfhörer, sowie eine geeignete Webcam. Um eine optimale Tonqualität zu erzielen, empfiehlt das RRZE den Einsatz eines Headsets. Aufgrund der aktuellen Situation ist es leider sehr schwierig, geeignete Hardware zu bekommen, da der Markt praktisch leer gekauft wurde. Weiterhin sind diese Geräte derzeit über keinen der IT-Rahmenverträge beschaffbar.

Unter Einhaltung der IT-Beschaffungsrichtlinien der FAU, können Einrichtungen daher geeignete Geräte bei einem Lieferanten ihrer Wahl beschaffen. Hierzu ist allerdings vorher die Stellungnahme des RRZE einzuholen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte gerne direkt an das RRZE:
rrze-hardware@fau.de stellen.