Stata/SE Campusvertrag (Studierende)
Produktname: Stata/SE Campusvertrag (Studierende)
Lizenzbereich (LB): C = Campus: FAU
Preis: € 0,00
Laufzeit: jährliche Lizenzerneuerung zum 30.10. d.J.erforderlich
Kurzbeschreibung: Datenanalyse und Statistik
- Einzelplatz
- Windows, MacOs, Linux
- Weitere Informationen beim Hersteller
Microsoft 365 Campusvertrag (Studierende)
Produktname: Microsoft 365 Apps for Enterprise (Studierende)
Lizenzbereich (LB): C = Campus: FAU
Preis: € 0,00
Laufzeit: Dauer der Immatrikulation
Kurzbeschreibung: Microsoft 365 Apps for Enterprise für bis zu 5 Geräte gleichzeitig, plus 5 Tablets und 5 Smartphones (die Clientzugriffslizenz (Core CAL) für Studierende ist inklusive). Vollständig installierte und stets aktuelle Versionen von Word, Excel, PowerPoint, Outlook für Windows oder Mac (plus Access und Publisher nur für den PC). Web-Apps Word, Excel, Powerpoint und weitere Produkte. Lizenznutzung nur für universitäre Zwecke. Gesamtübersicht siehe Microsoft 365 A3 Student Use Benefit.
- Windows, macOS
- Verfügbare Produkte und FAU-Nutzungshinweise siehe https://www.rrze.fau.de/hard-software/software/microsoft-365/
- Anleitung zur Lizenzaktivierung
Microsoft Windows ist nicht für die Nutzung auf Privatrechnern verfügbar
Über das RRZE erhalten Studierende keine Microsoft Windows Lizenzen für ihre privaten Computer. Bei Neukauf eines Computers oder Laptops wird empfohlen, Geräte mit vorinstalliertem Windows-Betriebssystem zu kaufen. Dies ist die günstigste Variante, um eine legale Windows-Lizenz zu erhalten.
*** Englisch Version ***
Notice: We do not have Microsoft Windows licenses for private devices. Please buy any new computer with a preinstalled Windows operating system if you need windows on your computer. This is the best way to obtain a legal Windows licence.
Zoom (Studierende)
Produktname: Zoom (Studierende)
Lizenzbereich (LB): C = Campus: FAU
Preis: € 0,00
Laufzeit: Dauer der Immatrikulation
Kurzbeschreibung: Videokonferenzen, Online-Seminare sowie für Live-Online-Vorlesungen
- plattformunabhängig, Browser
- Verfügbare Produkte und FAU-Nutzungshinweise siehe https://www.rrze.fau.de/hard-software/software/zoom
- Zoom Startseite der FAU
Mirosoft Teams (Studierende)
Produktname: Microsoft Teams (Studierende)
Lizenzbereich (LB): C = Campus: FAU
Preis: € 0,00
Laufzeit: Dauer der Immatrikulation
Kurzbeschreibung: Kollaborationsplattform, die Chat, Telefon- und Videokonferenzen sowie weitere Funktionen kombiniert
- Windows, macOS
- Verfügbare Produkte und FAU-Nutzungshinweise siehe https://www.rrze.fau.de/hard-software/software/microsoft-365/
- Anleitung zur Lizenzaktivierung
MAXQDA (Studierende)
Produktname: MAXQDA Analytics Pro (Studierende)
Lizenzbereich (LB): C = Campus: FAU, Hochschule Coburg, Technische Hochschule Nürnberg
Preis: 0,00 €
Kurzbeschreibung: umfangreiche Möglichkeiten zur Unterstützung von qualitativer- und Mixed Methods-Forschung, Arbeiten mit einer breiten Palette an Datenarten und zahlreichen Werkzeugen für fortgeschrittene Codierung, Retrieval, Transkription und Visualisierung.
- Windows, macOS
- Netzwerklizenz
- weitere Informationen beim Hersteller
Preise (Home Use): Warum ist nicht jede Software für Studierende gratis?
Warum Software für Studierende auch gegen Zahlung eines Kostenbeitrags abgegeben wird
Die FAU gibt Studierendenlizenzen nur kostenpflichtig ab, wenn der Lizenzgeber eine gesonderte Schutzgebühr für die Abgabe an Studierende verlangt. Allerdings können auch Finanzierungslücken dazu führen, dass die Studierenden einen Kostenbeitrag für Softwarelizenzen leisten müssen.
Software zu erhalten ohne dass etwas bezahlt wird heißt jedoch nicht, dass Software kostenlos ist.
Lizenzen, bei denen der Lizenzvertrag neben („inklusive“) der universitären Nutzung in Verwaltung, Forschung und Lehre auch eine Nutzung auf den privaten Geräten von Studierenden berechtigter Hochschulen erlaubt, werden den Studierenden – soweit finanzierbar – unentgeltlich überlassen. Insofern übernehmen die wissenschaftlichen Einrichtungen und Lehrstühle die Kosten für die Studierendenlizenzen.
siehe auch: Was kosten Softwarelizenzen?
RRZE-Kundenportal Rückgabe: Keine kostenpflichtige Verlängerung, weil die Lizenz (technisch) noch läuft?
Situation aus Sicht der Hochschuleinrichtung
Wir benötigen die XYZ-Lizenz nicht mehr und möchten diese zurückgeben. Die Benutzerin/Der Benutzer der Einzelplatz-Lizenz meint, dass die Softwareinfo anzeigt, die Lizenz laufe noch 8 Monate. Das reicht völlig, da die Lizenz nicht länger benötigt wird.
Lösung
Die Hochschuleinrichtung muss den Nutzungsvertrag mit der gewünschten Dauer verlängern. Rückgabe kann erst erfolgen, wenn die Software tatsächlich nicht mehr genutzt wird.
Zur Erklärung
Es ist zu unterscheiden zwischen der Laufzeit des Nutzungsvertrags mit dem RRZE und der technischen Laufzeit der Software. Die technische Laufzeit der Software ist über den Lizenzvertrag des RRZEs mit dem Softwareanbieter bestimmt und wird allen Benutzerinnen und Benutzern im Lizenzbereich gleich angezeigt.
Der Nutzungsvertrag der Hochschuleinrichtung mit dem RRZE muss über die tatsächliche Nutzungsdauer abgeschlossen werden.
IT-Sicherheit bei der Nutzung von Software
Es stehen reichhaltige Ressourcen zur Informationssicherheit zur Verfügung.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit von Software und der mit Software erzeugten Dokumente wird von den Herstellern mehr oder weniger berücksichtigt.
Bei der Softwarebeschaffung durch das RRZE ist die Prüfung der Barrierefreiheit ein Standardprozess. Soweit Hersteller Auskunft geben, sind die Hinweise den Produktbeschreibungen zu entnehmen.
Fragen zur Barrierefreiheit von Software sind an software@fau.de zu richten.
Bekomme ich eine Rechnung oder Quittung über meine Kursgebühr?
Sie erhalten nur eine Rechnung, wenn eine Einrichtung die Kurskosten für Sie als Mitarbeiter*in übernimmt. Dazu melden Sie sich bitte samt Kundennummer mit der Bezahlart „Auf Rechnung (Kostenübernahmeerklärung)“ an.
Als Privatperson haben Sie keine Möglichkeit, eine Rechnung zu erhalten.
Das Schulungszentrum darf auch keine Quittungen ausstellen. In der Regel werden aber Kontoauszüge oder Kassenbelege in Kombination mit der Teilnahmebestätigung und/oder der E-Mail, die Sie bei der Anmeldung erhalten, anerkannt (z.B. beim Finanzamt).